AGB der WLT

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WLT – WE LOVE TECHNO

 

1 – Die hier niedergeschriebenen AGB gelten für alle Veranstaltungen WLT – WE LOVE TECHNO (im Folgenden Veranstalter genannt), egal, an welchem Ort sie stattfinden. Die AGB gelten sowohl im Verhältnis von Veranstalter und Publikum als auch im Verhältnis von Veranstalter und Fremdveranstalter; beziehungsweise Tourneeveranstalter.
Darüber hinaus gelten sie – soweit anwendbar – für alle Vermietungen oder Untervermietungen der Veranstaltungsräume an Dritte. Die hier aufgeführten AGB sind darüber hinaus Bestandteil eines jeden Vertrages, den der Veranstalter mit Dritten schließt. Dazu bedarf es keines expliziten Verweises auf diese AGB innerhalb der Verträge.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte und/oder dem Besuch der einer unserer Veranstaltungen bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme, sowie die uneingeschränkte Akzeptanz dieser AGB.

 

§2 – Eintrittskarten können in der Regel bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Vorverkauf erworben werden, danach nur noch an der Abendkasse zum Abendkassenpreis. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Onlinekartenverkauf auch nach Veranstaltungsbeginn weiterlaufen zu lassen bzw. ihn früher zu beenden, sofern der Onlinekartenverkauf angeboten wird.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei ausverkauften Veranstaltungen Kartenkontingente für die Abendkasse zurückzuhalten.

 

§3 – Schriftlich bestellte Eintrittskarten können auf Wunsch per Post zugesandt werden. Hierbei wird eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR, sowie die anfallenden Portokosten, erhoben. Diese Gebühr fällt nicht an, wenn die bestellten Eintrittskarten am Kartenschalter oder an der Abendkasse oder an einer unserer Vorverkaufsstellen, abgeholt werden.
Die Möglichkeit, Karten zu reservieren, besteht nicht.

 

§4 – Eine Eintrittskarten-Buchung über das Internet ist verbindlich. Im Anschluss an die Buchung (außer bei der Option „Postversand“) erlaubt das System den Ausdruck einer gültigen Kopie der Eintrittskarte. Die Kosten für die Karte werden sofort der Kreditkarte oder dem Bankkonto belastet. Es gibt kein Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Buchungen. Werden die Karten am Verkaufsschalter des Veranstalters erworben, sind nach Erhalt der Karten Datum, Anzahl und Preis vom Kunden zu prüfen.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

 

§5 – Das Unternehmen „xxx“ wickelt den Online-Verkauf der Tickets im Namen der WLT – WE LOVE TECHNO und auf Rechnung ab. Die während des abschließenden Bestellvorgangs kommunizierten Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten alle Gebühren und Steuern. Es fallen keine weiteren Kosten an.

 

§6 – Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten sind – unabhängig davon, ob eine Kopie der Karten bereits ausgedruckt wurde – nur bei Terminänderungen oder Veranstaltungsausfall möglich. In diesen Fällen hat der Kunde eine Kopie der Eintrittskarte spätestens innerhalb eines Monats nach dem ursprünglichen Termin an den Veranstalter oder die VVK-Stelle, bei der die Karte erworben wurde, zurückzusenden. (Bei im Internet erworbenen und ausgedruckten Karten ist der Veranstalter für die Rückerstattung zuständig.) Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen können vom Kunden keine hieraus resultierenden Kosten geltend gemacht werden.
Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort verlegt wird, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets.

 

§7 – Alle persönlichen Daten wie etwa Name, Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adressen, die beim Kaufvorgang abgefragt werden, werden nur zum Zwecke der Abwicklung der Buchung oder der Benachrichtigung des Kunden bezüglich der gekauften Eintrittskarte verwendet. Unter keinen Umständen werden sie an Dritte weitergegeben.

 

§8 – Um die Sicherheit der Kreditkarten- und Bankkonto-Daten zu gewährleisten, werden alle Informationen des Buchungsvorganges über das Secure-Socket-Layer- (SSL)-Protokoll geschützt. Dieses Protokoll verschlüsselt alle Daten während der Übertragung im Internet und verhindert, dass außenstehende Dritte die Daten lesen können.

 

§9 – Die folgenden Karten werden zur Zahlung akzeptiert: Visa, Mastercard, Maestro. Zahlungen durch die Lastschrift eines deutschen Girokontos werden in Einzelfällen akzeptiert.

 

§10 – Das Fälschen von Eintrittskarten, Pfandmarken, Einlassstempeln oder Backstagepässen des Veranstalters sowie der widerrechtliche Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

 

§11 – Der Versuch, sich mit der Kopie einer Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, ohne dass der rechtmäßige Käufer der Karte dafür seine Zustimmung erteilt hat, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

§12 – Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass.

 

§13 – Die Eintrittskarte ist bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters ist die Karte jederzeit vorzuzeigen.

 

§14 – In der Regel haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu unseren Veranstaltungen. Auf die jeweilige Altersbeschränkung wird im Online- und Printprogramm hingewiesen.
Es gilt das Jugendschutzgesetz (siehe Aushang).

 

§15 – Alle auf Internetseiten, Printprogrammen, Newslettern oder sonstigen Kommunikationswegen veröffentlichten Angaben und Informationen wurden vom Veranstalter sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder der Veranstalter noch Übermittler dieser Informationen die Haftung übernehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, (auch kurzfristige) Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. So können beispielsweise Veranstaltungen von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichten Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung der Karten ableiten.

 

§16 – Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Geräten zur Aufzeichnung von Ton- und/oder Bildmaterial, pyrotechnischen Artikeln wie beispielsweise Fackeln und Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen kann.

 

§17 – Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

 

§18 – Der Besucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

 

§19 – Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, rassistische, sexistische, antisemitische oder homophobe Handlungen vornimmt oder solche Haltungen kundtut.
Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.

 

§20 – Der Veranstalter ist zur kurzfristigen, ersatzlosen Absage von Veranstaltungen berechtigt, die einen sexistischen, rassistischen, antisemitischen, homophoben oder auf andere Art verunglimpfenden Hintergrund haben. Ein hieraus resultierendes Recht auf Schadenersatz aus entgangenem Gewinn oder andere zivil- oder strafrechtlich relevante Forderungen besteht nicht.

 

§21 – Für persönlichen Besitz, Wertsachen, sowie Kleidung übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keine Haftung. Das gilt auch bei Abgabe dieser an der Garderobe.

 

§22 – Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

§23 – Fundsachen werden vom Veranstalter 14 Tage lang aufbewahrt. Bis dahin nicht abgeholte Fundsachen werden an das zuständige Fundbüro gegeben. Diese Regelung gilt auch für Gegenstände und Jacken die nicht an der Garderobe abgeholt worden sind.

 

§24 – Gerichtsstand ist Aschaffenburg / Alzenau.

 

§25 – Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes unwirksam sind oder werden sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Stand 01.2018

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